Komplettverpackungen GBOX Extra

Sie versenden Gefahrgüter in Glasflaschen? Wir haben die optimale Verpackungslösung für Sie! Die GBOX Extra Glasflaschenverpackung ist für den Transport von Gefahrgütern zugelassen und besteht aus einer Aussenverpackung aus Wellpappe und saugfähigen Polstern aus Faserformmaterial. Auf Wunsch liefern wir selbstverständlich auch Glasflaschen mit.


Die Vorteile auf einen Blick:
• Platz sparende Lagerung (120 bzw. 160 Satz Polster pro Palette)
• Einstoffverpackung aus Papier, deshalb einfache, günstige Entsorgung als Altpapier
• hohe Transportsicherheit
• Bauartzulassung als 4G Verpackung für alle Verkehrsträger
• saugfähige Polster mit integriertem Vermiculite
• keine Einschränkungen hinsichtlich der Verträglichkeit wie bei Styroporpolstern


Die GBOX Extra für Glasflaschen ist in folgenden Größen erhältlich:


Komplettverpackungen GBOX Extra

GBOX Extra für 1 x 1 Liter Glasflasche

  • Aussenverpackung inkl. saugfähigem Polster
  • Max. Flaschendurchmesser 100 mm
  • Max. Flaschehöhe 235 mm
  • Max. zulässige Bruttomasse des Versandstücks 2 kg

 


GBOX Extra für 1x1 Liter Glasflasche

91100001.01

 


GBOX Extra für 6 x 1 Liter Glasflasche

  • Aussenverpackung inkl. saugfähigem Polster
  • Max. Flaschendurchmesser 100 mm
  • Max. Flaschehöhe 235 mm
  • Max. zulässige Bruttomasse des Versandstücks 17 kg

 


GBOX Extra für 6x1 Liter Glasflaschen

96100000.01

 


GBOX Extra für 4 x 2,5 Liter Glasflasche

  • Aussenverpackung inkl. saugfähigem Polster
  • Max. Flaschendurchmesser 135 mm
  • Max. Flaschehöhe 295 mm
  • Max. zulässige Bruttomasse des Versandstücks 27 kg

 

GBOX Extra für 4x2,5 Liter Glasflaschen

94250000.01

 



Rechtlicher Hinweis

Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften, insbesondere die Bauartzulassung und der Prüfbericht maßgebend. Die beschriebenen Verpackungen sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen; sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendendeGefahrgut in einer 4G-Verpackung versandt werden darf. Die Verpackungen sind teilweise mit unterschiedlichen maximal zulässigen Bruttomassen, zugelassen für die Verpackungsgruppen: I (X), II (Y), III (Z).

Für 4G-Verpackungen gilt:
Die Verpackungen sind als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Bestandteil der zugelassenen Bauart werden auch Verpackungen mit anderen Innenverpackungen,  wenn durch Prüfung nachgewiesen und dokumentiert wird, dass die zusammengesetzte Verpackungen mit diesen Innenverpackungen die Prüfanforderungen der im Zulassungsschein unter Ziffen 1 genannten Rechtsvorschriften erfüllt.