Gefahrenklassen 1-9
GBOX – Gefahrgutverpackungen von Gefahrgut-Experten. GBOX Gefahrgutverpackungen sind prinzipiell nicht auf die Verwendung für bestimmte Gefahrenklassen beschränkt. Überprüfen Sie, ob Ihr Gefahrgut für den Versand in “Kisten aus Pappe, 4G” zugelassen ist. Es gibt im Gefahrgutrecht für alle Verkehrsträger folgende Gefahrenklassen:
Gefahrenklasse 1
Bezeichnung: Explosive Stoffe · Beispiele: Sprengstoffe, Feuerwerk
Gefahrenklasse 2
Bezeichnung: Gase · Beispiele: Druckgaspackungen, Spraydosen
Gefahrenklasse 3
Bezeichnung: Endzündbare flüssige Stoffe · Beispiele: Treibstoffe, Farben, Alkohole
Gefahrenklasse 4.1
Bezeichnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte Stoffe · Beispiele: Zündhölzer, Schwefel
Gefahrenklasse 4.2
Bezeichnung: Selbstentzündliche Stoffe · Beispiele: Phosphor, Aluminiumstaub, Kohlenstäube
Gefahrenklasse 4.3
Bezeichnung: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln · Beispiele: Kaliumverbindungen, Natriumverbindungen, Aluminiumpulver
Gefahrenklasse 5.1
Bezeichnung: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe · Beispiele: Desinfektionsmittel, Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat
Gefahrenklasse 5.2
Bezeichnung: Organische Peroxide · Beispiele: Härter für Lacke, Peroxidessigsäure
Gefahrenklasse 6.1
Bezeichnung: Giftige Stoffe · Beispiele: Schädlingsbekämpfungsmittel, Desinfektionsmittel, Blausäure
Gefahrenklasse 6.2
Bezeichnung: Ansteckungsgefährliche Stoffe · Beispiele: Blutproben, Gewebeproben
Gefahrenklasse 7
Bezeichnung: Radioaktive Stoffe · Beispiele: Medikamente mit strahlenden Komponenten, Medizinische Geräte, die radioaktive Stoffe enthalten
Gefahrenklasse 8
Bezeichnung: Ätzende Stoffe · Beispiele: Säuren, Laugen, Batterien (nass)
Gefahrenklasse 9
Bezeichnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände · Beispiele: Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, genetisch veränderte Organismen