Sperrholzkisten / Aluminiumkisten
Gefahrgutverpackungen für besonders hohe Transportanforderungen
Für bestimmte Gefahrgüter ist die Verwendung von Außenverpackungen aus Holz vorgeschrieben. Wir bieten Sperrholzfaltkisten für Ihren Gefahrgutversand mit 4DV- und 4D-Zulassung.
Für den Gefahrgutversand bei besonders hohen Transportbelastungen sind unsere Aluminiumkisten mit 4B-Gefahrgutzulassung die passende Wahl.
Sperrholzkisten
GBox Extra




Artikel: | Innenmaß (L x W x H in mm): |
Bauartzulassung: | |
---|---|---|---|
![]() 94DV0100.01 |
160 x 160 x 320 | ||
![]() 94DVX222.01 |
180 x 185 x 185 | ||
![]() 94DVX332.01 |
280 x 288 x 185 | ||
![]() 94DV4444.01 |
380 x 388 x 388 | ||
![]() 94DV6440.01 |
580 x 388 x 385 | ||
![]() 94DV6460.01 |
580 x 388 x 585 | ||
![]() 94DV8660.01 |
780 x 588 x 585 | ||
![]() 94DVX178.01 |
1181 x 781 x 542 |
Aluminiumkisten
GBox Extra
Artikel: | Innenmaß (L x W x H in mm): |
Bauartzulassung: | |
---|---|---|---|
![]() 94BX5800.01 |
350 x 250 x 310 | ||
![]() 94BX7500.01 |
550 x 350 x 380 | ||
![]() 94BX1260.01 |
750 x 550 x 580 | ||
![]() 94BX1830.01 |
1150 x 750 x 480 |
Wichtiges zu Innenverpackungen:
Sie verwenden andere Innenverpackungen? Kein Problem – wir führen gerne die vorgeschriebene Nachprüfung für Sie durch.
Alle Größen unseres GBOX Standard Sortiments haben jetzt außerdem zusätzlich eine 4GV-Zulassung. Diese erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung anderer Innenverpackungen ohne eine Nachprüfung.
Noch weiteren Klärungsbedarf? Rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Service-Telefon: 02234 – 40 70 0
Rechtliche Hinweise:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften, insbesondere die Bauartzulassung und der Prüfbericht maßgebend. Die beschriebenen Verpackungen sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen; sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendendeGefahrgut in einer 4G-Verpackung versandt werden darf. Die Verpackungen sind, teilweise mit unterschiedlichen maximal zulässigen Bruttomassen, zugelassen für die Verpackungsgruppen: I (X), II (Y), III (Z).
Für 4G-Verpackungen gilt: Die Gefahrgutkartons sind als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Bestandteil der zugelassenen Bauart werden auch Verpackungen mit anderen Innenverpackungen, wenn durch Prüfung nachgewiesen und dokumentiert wird, dass die zusammengesetzte Verpackungen mit diesen Innenverpackungen die Prüfanforderungen der im Zulassungsschein unter Ziffen 1 genannten Rechtsvorschriften erfüllt.
GBOX ist eine Marke der ALEX BREUER GmbH. Schnell lieferbare Gefahrgutverpackungen, Gefahrgutkartons, umfangreiches Zubehör sowie zuverlässige Beratung für Gefahrgutsicherheit auf allen Transportwegen – auch mit UN-Zulassung. Damit ist Gefahrgut richtig verpackt.