Stegeinsätze
Individuelle Innenausstattung für GBOX Gefahrgutkartons
Starke Polster-Stegeinsätze für den besseren Schutz.
Zur Sicherung besonders empfindlicher Innenverpackungen und zur Nutzung der 4GV-Zulassungen unserer GBOX STANDARD Kartons empfehlen wir die Verwendung von passenden Stegeinsätzen. Sie erleichtern die Handhabung der Verpackungen und verbessern den Produktschutz.
GBox Plus




Artikel: | Innenmaß (L x W x H in mm): | Bauartzulassung: | |
---|---|---|---|
![]() 94986 ST | 190 x 135 x 160 | ||
![]() 95086 ST | 180 x 160 x 250 | ||
![]() 94886 ST | 190 x 170 x 280 | ||
![]() 94686 ST | 230 x 200 x 250 | ||
![]() 94586ST | 250 x 250 x 360 | ||
![]() 92751 ST | 275 x 190 x 300 | ||
![]() 93602 ST | 360 x 260 x 300 | ||
![]() 94286 ST | 430 x 310 x 300 | ||
![]() 95703 ST | 430 x 370 x 570 | ||
![]() 97705 ST | 770 x 570 x 550 | ||
![]() 91162 ST | 1162 x 762 x 600 |
Wichtiges zu Innenverpackungen:
Sie verwenden andere Innenverpackungen? Kein Problem – wir führen gerne die vorgeschriebene Nachprüfung für Sie durch.
Alle Größen unseres GBOX Standard Sortiments haben jetzt außerdem zusätzlich eine 4GV-Zulassung. Diese erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung anderer Innenverpackungen ohne eine Nachprüfung.
Noch weiteren Klärungsbedarf? Rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Service-Telefon: 02234 – 40 70 0
Rechtliche Hinweise:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften, insbesondere die Bauartzulassung und der Prüfbericht maßgebend. Die beschriebenen Verpackungen sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen; sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendendeGefahrgut in einer 4G-Verpackung versandt werden darf. Die Verpackungen sind, teilweise mit unterschiedlichen maximal zulässigen Bruttomassen, zugelassen für die Verpackungsgruppen: I (X), II (Y), III (Z).
Für 4G-Verpackungen gilt: Die Gefahrgutkartons sind als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Bestandteil der zugelassenen Bauart werden auch Verpackungen mit anderen Innenverpackungen, wenn durch Prüfung nachgewiesen und dokumentiert wird, dass die zusammengesetzte Verpackungen mit diesen Innenverpackungen die Prüfanforderungen der im Zulassungsschein unter Ziffen 1 genannten Rechtsvorschriften erfüllt.