Verpackungen für infektiöse Stoffe
Für biologische Stoffe Kategorie B (UN 3373) + ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie A (UN 2814/2900)
Die Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 (UN 2814 / 2900) sind für den Transport ALLER ansteckungsgefährlichen Stoffe zugelassen sowie für den Versand biologischer Stoffe, Kategorie B geeignet.
Ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 (UN 2814/2900) erfordern besonders sichere Verpackungen (P620/PI620). Die folgenden sind sowohl für Erreger bis einschließlich Risikogruppe 4 (Kategorie A) als auch für biologische Stoffe (UN 3373, P650; Kategorie B) einsetzbar.
GBox 6.2
Verpackungen für biologische Stoffe, Kategorie B (UN3373)
- Auf Anfrage!
Für das Verpacken nach ADR-Verpackungsanweisung P650 und der PI650 der ICAO-TI.
- Innenmaß der Sekundärverpackung: Ø100 mm, Höhe 158 mm
- Außenmaß der Verpackung: 123 x 123 x 182 mm
- Gewicht ohne Proben: ca. 230 g
- Inkl. druckgeprüfter Sekundärverpackung, Polster und aufsaugendem Material.
- Versandeinheit: 12 Stück
- Auf Anfrage!
Für das Verpacken nach ADR-Verpackungsanweisung P650 und den Versandvorschriften der Post. Für die vorschriftsgemäße Verwendung müssen druckdichte erste Verpackungen verwendet werden (z.B. Monovetten der Fa. Sarstedt).
- Außenmaß der Verpackung: 220 x 220 x 35 mm
- Leergewicht: ca. 100 g
- Inkl. flüssigkeitsdichter Sekundärverpackung und Aufsaugmaterial
- Versandeinheit: 16 Stück
GBox 6.2
Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A (UN 2814/2900)
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit 1-l Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 170 mm
- Durchmesser der Sekundärverpackung: 90 mm
- Außenmaß Kiste: 112 x 110 x 198 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 240 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material)
- Versandeinheit: 20 Stück
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit 2-l-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 210 mm
- Durchmesser der Sekundärverpackung: 87 mm
- Außenmaß Kiste: 125 x 125 x 240 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 380 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material)
- Versandeinheit: 12 Stück
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit 3-l-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 230 mm
- Innendurchmesser der Sekundärverpackung: 118 mm
- Außenmaß Kiste: 150 x 150 x 255 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 480 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material)
- Versandeinheit: 12 Stück
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit 12 Liter Blecheimer als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenmaß Sekundärgefäß: Ø 230 mm, Höhe: 295 mm
- Außenmaß: 270 x 260 x 370 mm
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material).
GBox 6.2
Biopack Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie A (UN 2814/2900)
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit autoklavierbarer 50-ml-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 115 mm
- Innendurchmesser der Sekundärverpackung: 25 mm
- Außenmaß Kiste: 100 x 100 x 225 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 230 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material).
- Sekundärverpackung autoklavierbar
- Versandeinheit: 12 Stück
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit autoklavierbarer 330-ml-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 155 mm
- Innendurchmesser der Sekundärverpackung: 55 mm
- Außenmaß Kiste: 100 x 100 x 225 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 310 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material).
- Sekundärverpackung autoklavierbar
- Versandeinheit: 12 Stück
- Auf Anfrage!
Transportverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit autoklavierbarer 1,5 L-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 125 mm
- Innendurchmesser der Sekundärverpackung: 120 mm
- Außenmaß Kiste: 170 x 170 x 210 mm
- Leergewicht gesamt: ca. 660 g
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material).
- Sekundärverpackung autoklavierbar
- Versandeinheit: 12 Stück
Isolierverpackung für ansteckungsgefährliche Stoffe mit autoklavierbarer 1,5 L-Kunststoffdose als Sekundärverpackung zum Verpacken nach P620/PI620
- Innenhöhe der Sekundärverpackung: 125 mm
- Innendurchmesser der Sekundärverpackung: 120 mm
- Außenmaß Kiste: 360 x 360 x 380 mm
- Innenmaß Kiste: 210 x 210 x 210 mm
- Robuste Aussenverpackung aus Kunststoff
- Kühldauer mit Trockeneis > 100 h
- Kühlung auch mit Kühlelementen möglich
- Leergewicht gesamt: ca. 2 kg
- Inkl. vorgeschriebenem Zubehör (Aufkleber und absorbierendem Material).
- Sekundärverpackung autoklavierbar
Wichtiges zu Innenverpackungen:
Sie verwenden andere Innenverpackungen? Kein Problem – wir führen gerne die vorgeschriebene Nachprüfung für Sie durch.
Alle Größen unseres GBOX Standard Sortiments haben jetzt außerdem zusätzlich eine 4GV-Zulassung. Diese erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung anderer Innenverpackungen ohne eine Nachprüfung.
Noch weiteren Klärungsbedarf? Rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Service-Telefon: 02234 – 40 70 0
Rechtliche Hinweise:
Für den Gefahrgutversand und die Verwendung von Gefahrgutverpackungen sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften, insbesondere die Bauartzulassung und der Prüfbericht maßgebend. Die beschriebenen Verpackungen sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen; sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendendeGefahrgut in einer 4G-Verpackung versandt werden darf. Die Verpackungen sind, teilweise mit unterschiedlichen maximal zulässigen Bruttomassen, zugelassen für die Verpackungsgruppen: I (X), II (Y), III (Z).
Für 4G-Verpackungen gilt: Die Gefahrgutkartons sind als zusammengesetzte Verpackungen mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Bestandteil der zugelassenen Bauart werden auch Verpackungen mit anderen Innenverpackungen, wenn durch Prüfung nachgewiesen und dokumentiert wird, dass die zusammengesetzte Verpackungen mit diesen Innenverpackungen die Prüfanforderungen der im Zulassungsschein unter Ziffen 1 genannten Rechtsvorschriften erfüllt.